Mehr Teilhabeleistungen für Familien

Neuerungen des "Starke-Familien-Gesetzes" treten zum 1. August in Kraft

  • von  Gabriela Heinrich und Martin Burkert
    26.07.2019
  • Beiträge, Gabriela Heinrich, Martin Burkert

Zum 1. August treten zahlreiche Neuregelungen des „Starke-Familien-Gesetzes“ in Kraft. Davon profitieren vor allem erwerbstätige Eltern mit geringem Einkommen. Darauf machen die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert aufmerksam.

Wenn trotz Erwerbstätigkeit das Einkommen für die Familie nicht reicht, kann man vom Staat mit Wohngeld und einem Kinderzuschlag unterstützt werden. Mit dem von der SPD in der Großen Koalition durchgesetzten „Starke-Familien-Gesetz“ kommen jetzt weitere Leistungen hinzu. Für die Kinder in diesen Familien übernimmt der Staat künftig vollständig die Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbeförderung und das gemeinsame Mittagessen in Schulen und Kitas. Sie erhalten zudem Zugang zum sogenannten Schulbedarfspaket, das von 100 auf 150 Euro erhöht wird und müssen ab dem 1. August 2019 bundesweit keine Kita-Gebühren mehr bezahlen. „Wir wollen damit vor allem diejenigen unterstützen, die jeden Tag zur Arbeit gehen, aber denen das Geld trotzdem nicht reicht“, so Gabriela Heinrich. „Deswegen erhöhen wir zum 1. Januar 2020 im nächsten Schritt  auch den Kinderzuschlag“, kündigt Martin Burkert an.

Alle Infos gibt es unter www.familienportal.de sowie beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration, Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe, Frauentorgraben 17, 90443 Nürnberg, Telefon: 0911 / 231 - 43 47.