Gabriela Heinrich zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

  • von  Gabriela Heinrich
    14.06.2021
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Zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, der heute vom Bundestag beschlossen werden soll, erklärt die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich:

 

·       „Das ist ein guter Tag für Familien. Nach dem Rechtsanspruch auf frühe Förderung hat die SPD nun für Kinder im Grundschulalter den Rechtsanspruch durchgesetzt. Wichtig ist mir dabei auch, dass wir die Kommunen nicht mit dem Rechtsanspruch alleine lassen. Neben den 3,5 Milliarden Euro für Investitionen wird der Bund sich auch mit am Ende fast einer Milliarde Euro im Jahr an den Betriebskosten beteiligen. Natürlich erwarte ich von der Staatsregierung, dass sie ebenfalls einen Beitrag leistet, da der Bund nicht alles alleine machen kann. Auch wenn der Rechtsanspruch nicht sofort da ist, läutet er jetzt massive Investitionen in Ganztagsangebote ein“, so Gabriela Heinrich.

 

 

Hintergrund:

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll stufenweise ab dem 1. August 2026 in Kraft treten, zunächst für Grundschüler der ersten Klasse. Ab dem 1. August 2029 sollen dann alle Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier über den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. In Deutschland be­finden sich bereits etwa 50 Prozent der Kinder im Grundschulalter in einer Ganztagsbetreuung. Es wird aber geschätzt, dass über 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen, um den tatsächlichen Bedarf der Eltern zu decken. Den Rechtsanspruch und die Milliardeninvestitionen in neue Plätze hatte die SPD vorgeschlagen und im Koalitionsvertrag durchgesetzt.